Leitlinien zur Verwendung von Geldspenden
- Mit Hilfe eines Spendenfonds soll möglichst unbürokratisch und kurzfristig Geld für Hilfe zur Verfügung gestellt werden, die die Mitglieder der Flüchtlingshilfe „Wettenberg hilft“ an Flüchtlingen wahrnehmen.
- Die Mittel werden ausschließlich zur Unterstützung von Menschen verwendet, die in Deutschland Asyl beantragen wollen, beantragt haben oder vor Kurzem erhalten haben. Einfachheitshalber wird unsere Zielgruppe im Folgenden „Flüchtlinge“ genannt.
- Die Mittel sollen ausschließlich für Sachleistungen (z.B. Kleidung, Schuhe, Hygieneartikel, Lebensmittel, Medikamente, Schulmaterial, Einrichtung, etc.) oder Dienstleistungen (z.B. Fahrkarten, professionelle Beratungen, Sprachunterricht, Organisation von Aktionen mit/für Flüchtlinge etc.) verwendet werden, sofern nicht andere Träger diese Leistungen erbringen oder nicht bedarfsnah erbringen können. Nachhaltige Aktivitäten und Anschaffungen haben Priorität.
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Spendenanfragen bitte weiterleiten an:
Pfr. Christoph Schaaf oder
Gemeindesekretärin Monika Friedl
Rodheimer Str. 23, Tel: 0641-83210
E-Mail: krofdorf-gleiberg@ekir.de
Der Spendenfond wird gegenüber der Öffentlichkeit vertreten durch die Steuerungsgruppe „Flüchtlingshilfe Wettenberg hilft“.
Spendenkonto Flüchtlingshilfe
„Wettenberg hilft“
EKKG – Wettenberg hilft
IBAN DE59 5139 0000 0010 0292 01
Volksbank Mittelhessen
BIC VBMHDE5F
homepage: www.wettenberg-hilft.de