Unsere Gemeindehäuser dienen dem kirchlichen Leben und geben der Arbeit der Gemeinde ein Zuhause.
Unsere Gemeindehäuser stehen daher grundsätzlich allen Gemeindemitgliedern und Gruppen zur Verfügung, soweit eine beantragte Nutzung mit der Zweckbestimmung der Häuser zu vereinbaren und von den verfügbaren Räumen her möglich ist.
Trotz unserer Gastfreundlichkeit müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, die die nachfolgende Ordnung zu beschreiben versucht. Sie dienen dem einträglichen Zusammenleben aller und der Erhaltung der Häuser.
Während einer kirchlichen Veranstaltung, wie Gottesdienste, Seniorennachmittage, Trauerfeiern, Zusammenkünfte von Kreisen etc., können in der Regel keine anderen parallel verlaufenden Veranstaltungen stattfinden. Vorher und nachher sollte wenigstens ein Abstand von 1 Stunde eingehalten werden.
Vorrang haben Veranstaltungen der eigenen Kirchengemeinde.
Es folgen übergemeindliche Veranstaltungen und Veranstaltungen anderer Kirchengemeinden bzw. anderer christlichen Kirchen und Gemeinschaften.
Sodann können die Gemeindemitglieder und in begründeten Ausnahmefällen auch andere Personen unsere Räume nutzen. Voraussetzung ist, dass keine kirchenfeindlichen, unchristlichen oder antidemokratischen Ziele verfolgen.
Familienfeiern können in Verbindung mit einem Gottesdienst oder einer Andacht stehen.
Nutzungsanträge, Anträge auf einmalige oder wiederholte Überlassung kirchlicher Räume sind rechtzeitig vorher schriftlich an das Presbyterium zu richten. Der Pfarrer entscheidet in Abstimmung mit Presbyterium und Verwaltung.
Längerfristige oder erstmalige Vereinbarungen hat das Presbyterium zu beschließen.
In der Gebührenordnung wird unterschieden zwischen Kategorie A (Trauerfeiern), Kategorie B (Vermietung zu allen übrigen Anlässen an Gemeindeglieder sowie Glieder der Kath. Gemeinde) und Kategorie C (Vermietung an alle Übrigen: Nichtkirchenmitglieder sowie außerhalb Krofdorf-Gleibergs Wohnende).
Damit geben wir zum Ausdruck, dass unsere Gemeindehäuser in erster Linie das kirchliche Leben der Gemeinde befördern wollen und von unseren Kirchensteuerzahlern finanziert wurden. Die Gebühren helfen uns, die notwendige Unterhaltung zu tragen.
Die Benutzungs- und Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Ihre Kenntnisnahme wird schriftlich bestätigt.