=> es gelten jeweils die Abstands- und weiteren Hygieneregeln.
Amtshandlungen sind kirchliche Handlungen, die einen offiziellen Charkater tragen, mit denen die evangelische Kirche ihre Mitglieder in verschiedenen Lebenslagen begleitet. Deshalb liegt diesen Handlungen auch ein nachvollziehbarer, einigermaßen fester Ritus zugrunde, der für sich abbildet, wofür die Handlung steht. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat dafür Regularien festgelegt. In der Verantwortung des jeweiligen Presbyteriums liegt die Regelung von Besonderheiten. Die Amtshandlung muss durch einen ordinierten Diener/Dienerin der Kirche erfolgen, in der Regel ein Pfarrer/Pfarrerin oder auch Prädikant/Prädikantin. Amtshandlungen werden beurkundet (Eintrag ins Stammbuch usw.), so dass über den Vollzug der Handlung ein rechtlicher Nachweis vorliegt.
Klassisch unterscheidet man im evangelischen Bereich vier Amtshandlungen, die sich an den "klassischen" Lebenswenden des Menschen orientieren: