Es ist erfreulich, dass die Stiftung viele Mitbürgerinnen und Mitbürger erreicht und die vertrauensvolle Arbeit der Gremien honoriert wird.
Damit ist ein gutes Fundament geschaffen worden, die beiden denkmalgeschützten Gebäude auch den nächsten Generationen zu erhalten.
Dennoch möchte die Stiftung in der Zukunft verstärkt ihre Anliegen und Ziele bekanntmachen. Denn spenden oder zustiften kann man z.B. bei runden Geburtstagen oder aus anderen Anlässen.
Für mögliche weitere Spender und Zustifter ist es dabei wichtig zu wissen, dass Spenden, Schenkungen und Erbschaften mit entsprechender Zweckbindung auch zweckgebunden eingesetzt werden müssen. Sie können dementsprechend als Zustiftung vermacht werden und dienen dann der Mehrung des Stiftungsvermögens im Stiftungsstock. Die Einbringung in die Stiftung ist dann zwingend, wenn damit der Wille der Spender, Schenkenden und Erblasser erfüllt wird.
Oder jemand spendet eine bestimmte Summe mit dem Ziel, konkret bestimmte, anstehende Maßnahmen damit zu unterstützen, denn Spenden müssen zeitnah eingesetzt werden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Stiftung berechtigt ist, entsprechende steuerlich anerkannte Spenden- sowie Zustiftungsbescheinigungen auszustellen.
Aus steuerlicher Sicht können jährliche Zustiftungen, Schenkungen und Spenden in jeglicher Höhe geltend gemacht werden. Als gemeinnützige, unselbständige kirchliche Stiftung unterliegt sie besonderen Steuerbegünstigungen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft.